Anwälte in der Eichhornstraße | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg, Deutschland

Die Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Philipp Schäflein in Würzburg


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Privates und öffentliches Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, einschließlich des Nachbarrechts, Werkverträgen und Bauverträgen. Das öffentliche Baurecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben, die von Behörden und Gemeinden festgelegt werden.

Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Eigentum, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken. Dazu gehören Miet- und Pachtverträge, die Bebaubarkeit und Nachbarrechte. Das Immobilienrecht schützt Grundstückseigentümer vor unrechtmäßigen Ansprüchen und befasst sich mit Fragen wie widerrechtlichem Besitz und Hausfriedensbruch. Grundstückseigentümer sollten ihre Rechte kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern sowie Wohnungseigentümern. Dabei wird zwischen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht unterschieden. Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern sowie Wohnungseigentümern. Dabei wird zwischen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht unterschieden.

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn und Dritten, insbesondere in Bezug auf baurechtliche Fragen. Ursprünglich Teil des privatrechtlichen Sachenrechts, umfasst es inzwischen auch öffentliches Recht.

PKW-Vertragsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst auch das Verkehrsvertragsrecht, welches sich mit den rechtlichen Fragen rund um Verträge beschäftigt, die Fahrzeuge wie Kfz und Schiffe betreffen. Es ist Teil des Verkehrszivilrechts.

Allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht

Das öffentliche Recht und das allgemeine Verwaltungsrecht regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat als Hoheitsträger und seinen Bürgern. Im Gegensatz dazu betrifft das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen von Privatrechtsträgern.

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