Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in folgenden Rechtsgebieten:
Im Zivilrecht schlüssele ich jeden Lebenssachverhalt juristisch auf, um für Sie aufgetretene Konflikte und sich anbahnende Problemsituationen zu klären. Ich betreue Sie kompetent in zivilrechtlichen Angelegenheiten:
In mietrechtlichen Angelegenheiten können Sie sowohl als Vermieter und auch als Mieter gerne auf mich zukommen.
Ich vertrete Handwerksbetriebe, Baufirmen, Eigentümergemeinschaften, private Bauherren und Verbraucher bei Streitigkeiten oder Haftungsfällen im privaten Baurecht und Werkvertragsrecht, beispielsweise im Fall von:
Im Privatversicherungsrecht vertrete ich Versicherungsnehmer, die private Versicherungen abgeschlossen haben. Handlungsbedarf tritt hier insbesondere dann ein, wenn sich die Versicherung weigert, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Dies betrifft u.a. folgende Versicherungen:
Der Abschluss von Verträgen birgt ein hohes Konfliktpotential. Zum Beispiel, wenn ein Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht oder nur unzureichend erbringt, etwa beim Kauf über das Internet, bei Autokäufen oder Darlehen. Bei allen Fragen rund um das Vertragsrecht und die Haftung helfe ich Ihnen daher gerne in einer persönlichen Beratung weiter, z.B. bei: