Der Titel Fachanwalt wird erst nach einer Zulassungsdauer von mindestens drei Jahren als Anwalt verliehen und darf nur geführt werden, wenn Anwälte in einem Fachgebiet spezielle Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können.
Dafür ist unter anderem eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen nachzuweisen. Eine weitere Verpflichtung ist die regelmäßige Fortbildung.
Diese Kosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nicht der Anwalt selbst. Die Höhe der Gebühr ist hauptsächlich abhängig vom Streitwert der Sache. Der Anwalt ist an das Vergütungsgesetz insoweit gebunden, als dass er die dort festgelegten Gebühren nicht unterschreiten darf. Ein höheres Honorar darf allerdings schriftlich mit dem Mandanten vereinbart werden, ein Erfolgshonorar ist jedoch unzulässig.
Weiterhin kann und wird ein Anwalt Ihnen die Aufwendungen (Kosten für Telefon, Porto etc.) berechnen, die ihm durch Ihren Fall entstanden sind. In außergerichtlichen Angelegenheiten dürfen Anwälte Pauschal- und Zeitvergütungen unterhalb der gesetzlichen Vergütung mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren. Demzufolge werden wir die entstehenden Kosten mit Ihnen im Erstgespräch besprechen.
In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens. Allerdings bestehen Unterschiede bei den Versicherungsanbietern; so gibt es zum Beispiel Verträge, die eine Selbstbeteilung vorsehen. Hier müssen Sie die im Vertrag fixierte Summe selbst beisteuern, wenn Sie Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsschutzversicherungen Deckungsschutz verweigern, wenn man einen Fall anmeldet. Wichtig ist, den Rechtsschutzfall so anzumelden, dass der Versicherungstatbestand getroffen wird. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, die Anmeldung des Rechtsschutzfalls und die Einholung der Deckungszusage Ihrer Anwaltskanzlei zu überlassen.
Bringen Sie alle Schriftstücke mit, die mit dem Fall in Zusammenhang stehen - also Verträge, Behördenschreiben, Bußgeldbescheide, Anklageschriften, Schriftverkehr etc. Wir benötigen unbedingt Namen und Adressen von Zeugen, gegebenenfalls Fotos und bei Verkehrsunfällen immer das KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, empfehlen wir Ihnen, die Police mitzubringen.
Mit einer vorbeugenden Beratung schützen Sie sich oft vor später auftretenden Problemen. Konsultieren Sie vor dem Abschluss von wichtigen Verträgen, z.B. Auto- und Hauskauf, Eheverträgen und Arbeitsverträgen, unbedingt einen Anwalt. Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall begeht man häufig einen Fehler, wenn man versucht, den Unfall selbst zu regulieren und erst beim Auftreten von Problemen zum Anwalt geht. Denn der Unfallgegner muss, soweit er Schuld hat, auch die Anwaltskosten übernehmen.
Im Strafrecht sollten Sie sich nur von der Polizei oder Staatsanwaltschaft vernehmen lassen, wenn Ihr Anwalt dabei ist. Alles, was bei einer solchen Vernehmung protokolliert wird, steht unwiderruflich in Ihren Akten. Daher sollte man sich als Beschuldigter genau überlegen, was man sagt. Ermittlungsbehörden arbeiten häufig mit Drucksituationen und Tricks, die man als Laie nicht erkennt.
Bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung empfehlen wir Ihnen, immer einen Anwalt einzuschalten. Beschuldigte, die in Untersuchungshaft genommen werden, haben Anspruch auf Pflichtverteidiger. Die Auswahl sollten Sie nicht dem Ermittlungsrichter überlassen. Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung helfe ich Ihnen gerne weiter.